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Ansprechpartner:


Vorsitzender der Landesschülervertretung Thüringen:

Die Landesschülervertretung Thüringen mit Sitz im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird durch Herrn Christoph Werz, Leiter der Geschäftsstelle vertreten.


Vorsitzender der Landesschülervertretung Thüringen:

Herr Erik Szcygiol:

Pressesprecherin der Landesschülervertretung Thüringen:
Frau Ingrid Osburg:


Tel.: +49 361 573 411 895
Fax: +49 361 37-94 638
E-Mail-Adresse             info@lsv-thueringen.de

Umsatzsteuer-ID:       keine


Regulierungsbehörde im Bereich audiovisuelle Mediendienste:

Thüringer Landesmedienanstalt (TLM)
Steigerstraße 10
99096 Erfurt
Tel.: +49 361 211770
E-Mail-Adressemail@tlm.de


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Bildnachweis:

  • Landesschülervertretung Thüringen
  • Autoren/Rechteinhaber: wie im/am Bild angegeben

Hinweise zur elektronischen Kommunikation:

Die Landesschülervertretung Thüringen bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an.

Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Landesschülervertretung Thüringen hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.


Mailadressen:

Für die elektronische Kommunikation ist die E-Mail-Adresse E-Mail-Adresse info{at}lsv-thueringen{punkt}de eingerichtet.


Signatur/Verschlüsselung:

Aus technischen und organisatorischen Gründen kann die Landesschülervertretung Thüringen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen und keine verschlüsselten Emails entschlüsseln. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen. Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Landesschülervertretung Thüringen. Sie gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden. Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z. B. durch allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.


Ansonsten gelten die Regelungen des

§ 3a ThürVwVfG – Elektronische Kommunikation:

(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.

(2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 2 Nr. 3 des Signaturgesetzes – SigG – vom 16. Mai 2001 – BGBl. I S. 876 – in der jeweils geltenden Fassung) zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüssel-Inhabers (§ 2 Nr. 9 SigG) nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.

(3) Ist ein der Landesschülervertretung Thüringen übermitteltes Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Landesschülervertretung Thüringen übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.